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FAQ / AGB

 

Anbei finden Sie unsere Mietbedingungen: 

 

Punkt 1:            Geräte:

Die Gemieteten Gegenstände werden in einen sauberen und ordentlichen Zustand sowie technisch einwandfrei herausgegeben! (ggf. wird die Funktion geprüft oder vorgeführt!) Der Mieter wird in die Funktionen bzw. in das sachgemäße „Handling“ vom Vermieter eingewiesen. Werden von selben Mieter die gleichen Mietgegenstände gemietet so ist eine Einweisung nicht mehr nötig.

Punkt 2:            Mietpreis:

Der Mietpreis versteht sich ohne MwSt! Er ist nach der Vermietung ausschließlich in Bar zu entrichten! Der Mietvertrag gilt gleichermaßen als Quittung. Der Mietpreis ist von beiden Mietparteien geheim zuhalten und nicht an 3. weiter zugeben! Der Mietpreis gilt für einen Tag. Sollten Mietgegenstände mehrer Tage am Stück für Veranstaltungen benötig werden, wird eine Entsprechende Rabattierung zugelassen.

Punkt 3:            Lieferung:

Der Mieter kann auf Wunsch seine Mietgegenstände gegen Aufpreis zum Veranstaltungsort liefern bzw. abholen lassen, soweit es vom Vermieter möglich ist. Die Lieferkosten beziehen sich auf Kilometer und Zeitaufwand ggf. kann ein Pauschalbetrag veranschlagt werden. Ein Kostenvoranschlag wird im voraus mit dem Vermieter abgesprochen. Ist es dem Vermieter nicht möglich eine Lieferung oder Abholung vorzunehmen wird der Mieter telefonisch informiert.

Punkt 4:            Weitervermietung:

Eine Weitervermietung an 3. ist untersagt! Sollte sich dieser Fall ereignen, Verdoppelt sich der Mietpreis und Schäden an den Mietgegenständen mit den Neupreis des Gerätes zu erstatten!

Punkt 5:            Diebstähle und Schäden:

Sollte während der Vermietung an Technik und Zubehör ein Schaden festgestellt werden so ist er bei schweren Fällen während der Veranstaltung sofort zu melden (Bsp. Eine Endstufe funktioniert nicht mehr).Der Vermieter versucht Ersatz zu finden -falls dies möglich ist. Der Vermieter ist dazu jedoch nicht verpflichtet! Bei kleinen Schäden (Bsp. Das Leuchtmittel eines Lichteffekts ist defekt) ist eine Information bei der Rückgabe abzugeben! Sollte ein defekt nach einer Vermietung bestehen, So ist vom Mieter die Reparatur zu zahlen. Bei schwerwiegenderen fällen bis zum Neupreis des Mietgegenstandes! Bei defekten Leuchtmittel zahlt der Mieter 50% des Anschaffungspreises. Diebstahl ist SOFORT dem Vermieter zu melden! Alle weiteren schritte sind vom Mieter einzuleiten! In diesen Fall hat der Mieter den vollen Neupreis der gestohlenen Mietgegenstände zu zahlen! Abwicklung der Rechtslage ist allein Mietersache!

Punkt 6:            Absprachen:

Mündliche oder Schriftliche Absprachen sind in jedem Falle Bestandteil des Mietvertrages! Beide Mietparteien haben diese in jedem Falle Folge zu leisten!

Punkt 7:            Ordnung und Sauberkeit:

Der Mieter ist dazu verpflichtet die angemieteten Geräte in ordentlichen und sauberen Zustand wieder abzugeben. („Getränke und Asche“ sind auf und in Geräten nicht erwünscht!) Geschieht dies nicht, ist eine Reinigungspauschale von min. 5€ zu Zahlen!

 

                                                                                                                                            Stand 01/09 M. Blaschczok


Hinweise zum Feuerwerk: 

 

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